Der Fischereischein sowie eine gültige Angelerlaubnis
müssen unbedingt beim Angeln mitgeführt werden!
Wichtig! Die Angelberechtigung muss
ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt sein.
Alle Gewässer um Rügen, einschließlich der 12-Meilenzone
gelten nach dem Fischereigesetz MVP als Küstengewässer
und dürfen mit einem gültigen Fischereischein und einer gültigen
Angelberechtigung beangelt werden.
Einige Seen auf Rügen gehören zu den Vereinsgewässern und bedürfen einer
Angelberechtigung die vom LAV ausgestellt ist.
Deren Kontrolle ist ein Hobby der Wasserschutzpolizei und der Fischereiaufsicht.
Besonders bei schönem Wetter und dort
wo sich Angler häufen, z.B. beim Heringsangeln auf der Mukraner Mole und auf dem
Rügendamm, werden verstärkt Kontrollen durchgeführt.
Auch beim Ausflug mit einem Kutter muss man mit Kontrollen rechnen.
Wer denkt, dass er mit dem eigenen Boot auf den inneren und äußeren Boddengewässern
ungestört angeln kann, der muss auch nicht allzulange warten bis er eines besseren
belehrt wird. Bei schönem Wetter werden diese Gewässer regelmäßig befahren und
Kontrollen durchgeführt.
Wer in der Nähe von Wasser Angelgeräte mit sich führt, darf nach §.32. des Fischereigesetzes
ebenfalls durch die Behörden kontrolliert werden.
Folgende Angelberechtigungen sind erhältlich:
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Jahreskarte |
20,00 € |
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Wochenkarte |
10,00 € |
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Tageskarte |
5,00 € |
Erwerben kann man die Berechtigungen in
folgenden Orten:
Geschäftszeiten beachten oder am besten nachfragen!
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Außenstellen des Landesamtes für Fischerei |
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| Sassnitz, Stadthafen |
Tel.: (038392) 35049 |
| Lauterbach, Chaussee 4 |
Tel.: (038301) 468 |
| Breege, Neue 22 |
Tel.: (038391) 238 |
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Geschäfte für Angelbedarf |
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| Schiffsausrüster-Sassnitz |
Tel.: (038392) 34187 / 33134 |
| Angel & Freizeit |
Tel.: (03838) 233070 |
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Tankstellen |
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ELF SB-Tankstelle |
Tel.: (038392) 32620 |
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