Der Fischereischein sowie eine gültige Angelerlaubnis müssen unbedingt beim Angeln mitgeführt werden!
Wichtig!
Die Angelberechtigung muss ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt sein.

Alle Gewässer um Rügen, einschließlich der 12-Meilenzone gelten nach dem Fischereigesetz MVP als Küstengewässer
und dürfen mit einem gültigen Fischereischein und einer gültigen Angelberechtigung beangelt werden.
Einige Seen auf Rügen gehören zu den Vereinsgewässern und bedürfen einer Angelberechtigung die vom LAV ausgestellt ist.

Deren Kontrolle ist ein Hobby der Wasserschutzpolizei und der Fischereiaufsicht. Besonders bei schönem Wetter und dort
wo sich Angler häufen, z.B. beim Heringsangeln auf der Mukraner Mole und auf dem Rügendamm, werden verstärkt Kontrollen durchgeführt.
Auch beim Ausflug mit einem Kutter muss man mit Kontrollen rechnen.
Wer denkt, dass er mit dem eigenen Boot auf den inneren und äußeren Boddengewässern ungestört angeln kann, der muss auch nicht allzulange warten bis er eines besseren belehrt wird. Bei schönem Wetter werden diese Gewässer regelmäßig befahren und Kontrollen durchgeführt.
Wer in der Nähe von Wasser Angelgeräte mit sich führt, darf nach §.32. des Fischereigesetzes ebenfalls durch die Behörden kontrolliert werden.

Folgende Angelberechtigungen sind erhältlich:

Jahreskarte

20,00 €

Wochenkarte

10,00 €

Tageskarte

5,00 €

Erwerben kann man die Berechtigungen in folgenden Orten:
Geschäftszeiten beachten oder am besten nachfragen!

Außenstellen des Landesamtes für Fischerei

Sassnitz, Stadthafen

Tel.: (038392) 35049

Lauterbach, Chaussee 4

Tel.: (038301) 468

Breege, Neue 22

Tel.: (038391) 238

Geschäfte für Angelbedarf

Schiffsausrüster-Sassnitz 
am Hafen

Tel.: (038392) 34187 / 33134

Angel & Freizeit
Zentrum E & M Holzerland
Bergen

Tel.: (03838) 233070

Tankstellen

ELF SB-Tankstelle
Gewerbepark 3
Sassnitz
24h -Service

Tel.: (038392) 32620

 

 

 

 


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